Mizuno ST-X 220 FW 7 (21°) Fujikura ATMOS Blue 5 Flex: Stiff RH ST-X 220 FW 7 (21°) Fujikura ATMOS Blue 5 Flex: Stiff RH
Mizuno Golf ST-X 220 FW 7 (21°) Fujikura ATMOS Blue 5 Flex: Stiff RH
Hersteller: Mizuno Golf
MIZUNO ST-X 220 FAIRWAYHÖLZER
Eine Vertrauen stiftende Serie von Fairwayhölzern, die für einen höheren, Draw-ausgerichteten Ballflug gebaut wurde. Die ST-X-Fairwayhölzer eignen sich für moderate Schwunggeschwindigkeiten, die einen erhöhten Ballstart benötigen – für optimale Weite und einen kontrollierten Landewinkel. Das großzügig bemessene 3er-Holz besteht aus einer vollständigen Ti-Konstruktion samt SAT2041 Beta-Schlagfläche - für hohe Ballgeschwindigkeit wie beim Driver.
Das 3er-Holz besteht vollständig aus Titan, für Driver-ähnliche Ballgeschwindigkeiten
Die SAT2041 Beta Ti-Schlagfläche mit CORTECH unterschiedlicher Stärke kommt auch bei den Drivern zum Einsatz. In Kombination mit dem Ti811-Schlägerkopf erzielen Sie die stabilsten und höchsten Ballgeschwindigkeiten, die je mit einem Mizuno-Fairwayholz erzielt wurden.
Die Schlagflächen der Hölzer 5 und 7 bestehen aus Maraging-Stahl
Deutlich kompakter (als das Holz 3), für den Einsatz auf den Fairways. Die Konstruktion beschreibt die Rückkehr zu einer Schlagfläche aus Maraging MAS1C-Stahl mit hoher Ballgeschwindigkeit.
Entwickelt für ein „solides“ Gefühl
Unser „Harmonic Impact“-Forschungsteam identifiziert und isoliert Vibrationsmuster, die Spitzenspieler mit einem angenehmen und „soliden“ Gefühl verbinden. Die Kenntnis der bevorzugten Vibrationsmuster ermöglicht es Mizuno, das Design mit dem passenden Sound in Einklang zu bringen.
Hoher Ballflug mit Draw-Ausrichtung
Das X-Axis-Design von Mizuno mit seiner tiefen, inneren Gewichtung fördert einen hohen Ballflug mit Draw-Ausrichtung.
Optimierte Wave-Sohle
Das Fairway-spezifische Design hilft dabei, höhere Ballgeschwindigkeiten bei dünn getroffenen Schlägen zu erzielen – gemacht für Schläge direkt vom Fairway.
-- Auf Produktfotos angezeigte Dekorationsartikel gehören nicht zum Leistungsumfang. --
-- Die gesetzlichen Gewährleistungspflichten des Verkäufers bestehen unabhängig von möglichen Garantieerklärungen des Herstellers. --